Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Ein toller Hecht ist das seit 2010 laufende Gebäudeprogramm. Ein Drittel der gesetzlichen CO2-Abgabe, maximal 450 Millionen Franken, fliesst jährlich in dieses Programm, das von den Kantonen rund verdoppelt wird. Die Fördermittel werden stets in Anspruch genommen, zeitweise reichen sie gar nicht aus. Sie machen etwa einen Achtel der energetisch orientierten Investitionen aus. So lassen sich für das 14-jährige Programm energetische Investitionen der Eigentümer von über 100 Milliarden Franken errechnen. Im Gebäudesektor ist der CO2-Ausstoss gegenüber 1990 um 44 Prozent gesunken.
«Mit Speck fängt man Mäuse»: Bei der letztjährigen Volksabstimmung zum Klimagesetz wurden alle Eigentümer, denen der gesetzlich diktierte Ersatz ihrer alten Öl- oder Elektroheizung ins Haus stand, mit ausgelobten Beiträgen von jährlich 200 Millionen Franken geködert.
Vor einem halben Jahr wie von der Tarantel gestochen dann die Kehrtwende: Der Bundesrat beauftragte eine Expertengruppe, Massnahmen zur Bereinigung der strukturellen Bundeshaushalts-Defizite zu finden. Rasch gerieten die Gebäude-Förderbeiträge ins Visier der Sparfüchse. Bei diesen orteten die Experten erhebliches Verschwendungspotenzial. Des Pudels Kern: Die beschlossenen Subventionen für Ökoheizungen seien unsinnig und unsozial. Es finde eine problematische Umverteilung von Arm zu Reich statt. Und es sei klar, dass viele Eigentümer ihre Ölheizung auch ohne Förderbeitrag durch eine Wärmepumpe ersetzten. Deshalb sollen im erfolgreichen Gebäudeprogramm jährlich 400 Millionen Franken Fördergelder gestrichen werden. Also 200 «neue» Heizungsersatz-Millionen minus 400 bisherige Gebäudeprogramm-Millionen; das macht minus 200 Millionen Franken. So schnell kann man auf den Hund kommen.
Viele Jäger sind des Hasen Tod
Nach dem Todesstoss des Erfolgsprogrammes will der Fiskus getreu der Weisheit «Der Appetit kommt beim Essen» sogleich noch neue Schäfchen ins Trockene bringen. Die Experten empfehlen die Einführung einer nationalen Grundstückgewinnsteuer für Private (auf Gemeinde und Kantonsebene existiert diese Steuer schon). Begründung: Andere Einkommensteile würden auch auf allen drei Staatsebenen versteuert. Das geht auf keine Kuhhaut.
Bevor ich in dieser Kolumne die Fliege mache, kann ich zu guter Letzt sprichwörtlich nur noch feststellen: «Viele Jäger sind des Hasen Tod.»
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz